Spieler können Verluste bei Verstoß gegen Glücksspielverbot zurückverlangen

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem bahnbrechenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und stärkt die Rechte der Spieler. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte hebt hervor, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Erfolgreiche Rückforderung von Verlusten aus illegalen Online-Glücksspielen

Spieler haben das Recht, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat.

Beklagte Anbieterin muss Verluste von Online-Sportwetten zurückzahlen

CLLB Rechtsanwälte haben erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro für einen Mandanten gefordert. Der Mandant nahm zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teil. Der Anbieter der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte aber keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht.

Landgericht und OLG: Klage gegen Online-Glücksspielanbieter erfolgreich

Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch das Oberlandesgericht Oldenburg haben die Klage erfolgreich abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig seien, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Das Gericht betonte auch, dass das Verbot dem Spieler- und Jugendschutz, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht diene.

Rückzahlungsanspruch bei illegalen Online-Sportwetten: Keine Beweise für Kenntnis

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in diesem Fall entschieden, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten seinen Anspruch auf Rückzahlung nicht beeinträchtigt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, die darauf hindeuten, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert war. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal ist.

Beklagte hätte Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen

Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Verfahren auszusetzen. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Auffassung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Urteil: Spieler können Verluste aus Online-Glücksspielen zurückerstattet bekommen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Aussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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