Eigenanteil bei Zahnspangenbehandlungen: Wichtige Informationen für Eltern

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Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Zahnspange tragen, steigt kontinuierlich an. Ziel ist es, Fehlstellungen zu korrigieren und möglichen Problemen mit Kiefer und Zähnen vorzubeugen. Jedoch werden nicht alle Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Nicola Blidschun von der ERGO Krankenversicherung erklärt, dass die Versicherung bei bestimmten kieferorthopädischen Behandlungen finanziell unterstützt. Der Eigenanteil der Kosten kann je nach Schweregrad der Fehlstellung variieren. Eine Zusatzversicherung kann sich in einigen Fällen lohnen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Zahn- und Kieferfehlstellungen

Um kieferorthopädische Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet zu bekommen, müssen diese vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden und eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Kieferorthopäden festgestellt und behandelt werden können. Seit 2002 werden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) verwendet, um den Schweregrad der Fehlstellung zu bestimmen. Die GKV übernimmt die Kosten der Grundversorgung bei KIG 3, 4 und 5. Bei guter Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen können die Eltern eine vollständige Erstattung des Eigenanteils von der Krankenkasse erwarten.

Eigenanteil: Eltern tragen Kosten vor, Erstattung nach Behandlungsabschluss

Eltern, die eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder beantragen möchten, müssen zuerst einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lassen. Dieser Plan muss dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Fehlstellung, beträgt aber im Durchschnitt drei bis vier Jahre. Während dieser Zeit müssen die Eltern den Eigenanteil der Kosten selbst tragen. Dieser beträgt 20 Prozent bei der Behandlung eines Kindes und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten erst nach Abschluss der Behandlung. Um sicherzustellen, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine einhält, sollten die Eltern den Behandlungsprozess aktiv begleiten. Bei Problemen oder Zahnspangendefekten ist es wichtig, sofort die Praxis zu kontaktieren und auf eine gründliche Zahnhygiene zu achten. Damit die Erstattung erfolgen kann, müssen alle Rechnungen im Original aufbewahrt und alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden, der Krankenkasse vorgelegt werden.

Zusätzliche Kosten bei Zahnspangenbehandlung trotz gesetzlicher Krankenversicherung

Während die gesetzliche Krankenversicherung die Grundversorgung bei einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt, müssen Eltern in der Regel zusätzliche Kosten selbst tragen. Diese können durch verschiedene Faktoren entstehen, wie zum Beispiel spezielle Brackets aus durchsichtigem oder Keramik-Material. Vor Beginn der Behandlung informiert der Kieferorthopäde die Eltern über diese Zusatzkosten, die je nach Schweregrad der Fehlstellung bis zu 2.000 Euro oder mehr betragen können.

Korrektur von Zahnfehlstellungen oft medizinisch sinnvoll

Zahnfehlstellungen der KIG 1 oder 2 sind zwar von geringer Ausprägung, sollten jedoch aus medizinischer Sicht behandelt werden. Eltern müssen die Kosten selbst tragen, da die gesetzliche Krankenversicherung hier nicht einspringt. Eine Korrektur ist dennoch wichtig, um möglichen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Eine private Zusatzversicherung kann eine finanzielle Unterstützung bieten und die Eltern bei der Finanzierung der Behandlung entlasten.

In Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten deckt, sind private Zusatzversicherungen eine gute Option. Die ERGO Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Schutz, der sogar angeratene und laufende kieferorthopädische Behandlungen abdeckt. Die Versicherung übernimmt 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und steigert den Erstattungssatz auf 75 Prozent, wenn innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.

Aktive Elternbegleitung ermöglicht Erstattung der Eigenanteile bei Zahnspangenbehandlung

Die Zahnspangenbehandlung stellt eine wirksame Lösung dar, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren und mögliche zukünftige Probleme zu verhindern. Bei erheblichen Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Grundversorgung. Eine aktive Begleitung der Eltern während des Behandlungsprozesses und die Einhaltung der erforderlichen Schritte ermöglichen eine vollständige Erstattung des Eigenanteils. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. In solchen Fällen kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ratsam sein, um einen Teil der Kosten zu decken und die langfristige Zahngesundheit des Kindes sicherzustellen.

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