Mängel im Tierschutzgesetz-Entwurf: Kritik vom Tierschutzbund

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Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Der Verband gibt an, dass die im Koalitionsvertrag festgelegten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung zu keiner Einigung führte. Der Verband kritisiert, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

Tiere leiden unter fehlenden Verbesserungen im Tierschutzgesetz – Kritik am Entwurf

Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Schließung der Lücken im Tierschutzrecht nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort unzureichend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Fehlende Beachtung von Tierschutz-Forderungen im Gesetzentwurf

Der vorliegende Gesetzentwurf zum Tierschutz weist erhebliche Defizite auf. Wichtige Forderungen wie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas werden nicht berücksichtigt. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern findet keine Umsetzung. Die saisonale Anbindehaltung bleibt grundsätzlich erlaubt. Leider gibt es nur geringfügige Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen.

Der vorliegende Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist grundlegende Mängel bei der Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen auf. Zudem bestehen im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht ausdrücklich verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Des Weiteren ist die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgesehen, obwohl gerade dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Tierschutzbund fordert verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen

Einige wichtige Fragen bleiben im vorliegenden Gesetzentwurf offen und werden stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt. So ist beispielsweise die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen nicht als verpflichtend, sondern lediglich als Option aufgeführt. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt zwar die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf in Bezug auf deren konkrete Ausgestaltung.

Der Gesetzentwurf zur Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sieht vor, dass dies nicht direkt im Tierschutzgesetz festgelegt wird, sondern mittels einer Verordnungsermächtigung geregelt werden soll. Diese Vorgehensweise wird jedoch kritisiert, da dadurch wichtige Regelungen auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt hingegen die Erweiterung und Konkretisierung des „Qualzuchtparagraphen“ sowie das Vorhaben, bestimmte Wildtiere nicht mehr in Zirkussen zur Schau zu stellen.

Überarbeitung des Entwurfs dringend notwendig

Der vorliegende Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist erhebliche Mängel auf, da wichtige Tierschutz-Forderungen nicht angemessen berücksichtigt werden und das bisherige Tierschutzgesetz grundlegende Defizite aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht ausreichend umgesetzt wurden, hat beim Deutschen Tierschutzbund zu Enttäuschung und Kritik geführt. Es ist dringend notwendig, den Entwurf zu überarbeiten, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu verwirklichen.

Der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird dafür kritisiert, dass Ermächtigungsgrundlagen anstelle klarer gesetzlicher Vorgaben verwendet werden. Obwohl es einige positive Elemente wie die Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und das Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen gibt, erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine umgehende Überarbeitung ist dringend erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

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