Ein Münchner Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte forderte nach Verlusten von circa 412.000 Euro bei pokerstars.eu die Erstattung seiner Einsätze. Am 6. Mai 2026 entschied das Landgericht Aachen, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne deutsche Lizenz handelte und gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die Richter erklärten alle abgeschlossenen Rahmenverträge für ungültig und verurteilten die Anbieterin zur vollständigen Rückzahlung der Verluste, wodurch die Rechte deutscher Spieler gestärkt werden rechtlich dauerhaft.
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Verjährungsfrist läuft erst ab wirklicher Kenntnis des Verbots 2023
Ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte in München spielte zwischen 2014 und 2020 auf pokerstars.eu und setzte insgesamt rund 412.000 Euro. Alle Einsätze gingen verloren, da der Spieler bis zum 30. Juni 2021 das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht kannte. Weil die Betreiberin TSG Interactive Gaming Europe Ltd. nur eine maltesische Lizenz hatte und keine Erlaubnis für Deutschland vorlegte, berechtigten seine Anwälte ihn zur fristgerechten umgehenden vollständigen Rückforderung der verlorenen Beträge.
Spieler erhält 412000 Euro zurück nach fehlender deutscher Lizenzentscheidung
Am 6. Mai 2026 urteilte das Landgericht Aachen, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne gültige deutsche Lizenz Poker- und Casinospiele anbot und somit den Glücksspielstaatsvertrag verletzte. Die Kammer erklärte sämtliche betreffenden Rahmenverträge mit dem Spieler für nichtig und verurteilte die Betreiberin zur Rückzahlung der kompletten Einsätze in Höhe von circa 412.000 Euro. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Angebot und Durchführung von Online-Glücksspielen in Deutschland nur mit entsprechender Lizenz rechtlich zulässig sind.
Landgericht Aachen bekräftigt umfassendes Verbot aller Online-Glücksspielangebote ohne Ausnahme
Das Landgericht stellte unmissverständlich fest, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot sämtliche Formen des virtuellen Zockens beinhaltet, von Casino-Spielen und Automatenangeboten bis zu Sportwetten und Internet-Poker. Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Spielarten sei irrelevant, da der Glücksspielstaatsvertrag allein den umfassenden Spielerschutz verfolge und jegliche Manipulationsrisiken sowie Suchtgefahren minimieren wolle. Ein pauschaler Verstoß gegen dieses Verbot ziehe die Nichtigkeit aller diesbezüglichen Verträge nach sich.
Gericht klärt: TSG Interactive verwaltet Konten, benötigt deutsche Lizenz
Die Richter des Landgerichts machten unmissverständlich klar, dass TSG Interactive nicht bloß für Zahlungsströme zuständig ist, sondern als Veranstalterin den gesamten Betrieb verantwortet. Hierunter fallen die Einrichtung von Kundenkonten, die Verwaltung persönlicher Daten, die Organisation der Spielabläufe, die technische Infrastruktur und die Durchführung von Ein- und Auszahlungen. Diese umfassenden Aktivitäten gehen weit über eine reine Zahlstellenfunktion hinaus und unterliegen zwingend der deutschen Lizenzpflicht für Online-Glücksspielanbieter.
Angebot lizenzierter Rahmenverträge auf unberechtigten Plattformen widerspricht offenkundig Schutzzweck
Gemäß der gerichtlichen Entscheidung verfolgt das Online-Glücksspielverbot vor allem das Ziel, Spielerinnen und Spieler wirksam zu schützen. Es dient dazu, gesundheitliche Risiken zu reduzieren, manipulative Zahlungs- und Spielmechanismen zu verhindern und kriminelle Sekundäreffekte zu vermeiden. Jede Plattform, die einen Rahmenvertrag ohne gültige deutsche Lizenz anbietet, verfehlt diesen Schutzauftrag. Die Kammer spricht deshalb eine Nichtigkeitswirkung aus. So wird die Umsetzung strafrechtlicher und ordnungsrechtlicher Vorgaben langfristig gesichert. Dieser Ansatz gewährleistet nachhaltige Prävention.
Anspruchsverjährung läuft erst nach Spielerkenntnis über Rechtswidrigkeit des Angebots
Das Landgericht Aachen entschied, dass die übliche dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche gegen Online-Glücksspielanbieter erst zu laufen beginnt, wenn der Spieler explizit über die Unrechtmäßigkeit des Angebots informiert ist. Nach den glaubhaften Angaben des Klägers lag dieser Zeitpunkt erst im Jahr 2023 vor. Infolgedessen sind bis heute geltend gemachte Forderungen nicht verjährt, wodurch Betroffene ihre Ansprüche weiterhin geltend machen können. Damit wird eine faire Rechtslage für ehemalige Spieler gesichert. dauerhaft transparenter
Die Entscheidung des Landgerichts Aachen eröffnet Spielern, die auf nicht erlaubten Plattformen Poker betrieben haben, Wege zur Rückforderung ihrer Verluste. CLLB Rechtsanwälte rät Betroffenen, ihre Forderungen umfassend prüfen zu lassen und zeitnah rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Ungültigkeit der abgeschlossenen Rahmenverträge lassen sich Rückzahlungen zwischen vierstelligen und hohen fünfstelligen Beträgen realisieren. Eine schnelle Vorgehensweise sichert dabei die Wahrung geltender Verjährungsfristen und maximaler Erstattungschancen schnelle Hilfe empfohlen. Unbedingt.

