BGH: Veranstalter können Lizenz in Deutschland beantragen

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In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne die notwendige Lizenz nicht gestattet sind. Spieler können ihre Verluste aus Zweitlotterien von den Anbietern zurückfordern. Diese Entscheidung sorgt für Rechtssicherheit im Glücksspielmarkt und schützt die Spieler vor unlauteren Praktiken.

Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Zweitlotterien im Internet

Spieler haben jedoch das Recht, ihre Verluste aus illegalen Zweitlotterien zurückzufordern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte im Verfahren gegen in Malta ansässige Gesellschaften, dass das Angebot von Tipps auf den Ausgang staatlicher Lotterien auf deren deutschsprachiger Website gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstößt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab den Klägern in dem Verfahren Recht. Die maltesischen Gesellschaften legten daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Revision wurde jedoch abgelehnt, da der BGH feststellte, dass die Reform des Glücksspielstaatsvertrags keine Neubewertung des Verbots von Online-Glücksspielen erfordert.

Nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 wurde es möglich, eine Erlaubnis für Online-Glücksspiele in Deutschland zu beantragen. Die Beklagten haben jedoch von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und wurden vom BGH als unlauter eingestuft, da sie Online-Zweitlotterien ohne die erforderliche Lizenz in Deutschland angeboten haben.

Im Zuge des reformierten Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind Online-Glücksspiele in Deutschland nur mit einer Erlaubnis gestattet. Die Vergabe der Genehmigungen erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, wie der Bundesgerichtshof betont.

Gemäß dem Bundesgerichtshof können die Veranstalter von Online-Glücksspielen in Deutschland durchaus in der Lage sein, eine Lizenz zu beantragen, auch wenn bestimmte Handlungen verboten sind. Es gibt immer noch die Möglichkeit, durch alternative Gestaltung oder Nebenbestimmungen die Hindernisse im Erlaubnisverfahren zu überwinden. Selbst eine potenzielle Unionsrechtswidrigkeit eines starren Verbots kann zur Sprache gebracht werden.

Der Sinn und Zweck eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt würde verfehlt, wenn in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren nicht mehr das Vorhandensein einer Erlaubnis, sondern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen geprüft würden. Die Unlauterkeit bezieht sich auf das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, nicht auf die Vereinbarkeit der materiell-rechtlichen Voraussetzungen mit höherrangigem Recht, erklärte der BGH.

Der BGH hat entschieden, dass die Frage der Verfassungs- und Unionsrechtskonformität der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht entscheidungserheblich ist und daher keine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs notwendig ist.

Das Angebot von Online-Glücksspielen ohne die erforderliche Lizenz ist in Deutschland gesetzlich verboten. Auch die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags ändert daran nichts. Spieler haben jedoch das Recht, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern. Gleichzeitig können legale Anbieter, die über eine Erlaubnis verfügen, rechtliche Schritte gegen unlautere Konkurrenz unternehmen. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont die Bedeutung dieser Regelung für den Schutz der Spieler und den fairen Wettbewerb.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs verschafft Spielern und legalen Anbietern von Online-Glücksspielen in Deutschland Klarheit und Schutz. Spieler haben nun die Möglichkeit, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern, während legale Anbieter gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen können. Damit wird die Integrität des deutschen Glücksspielmarktes gestärkt und es entsteht ein klarer rechtlicher Rahmen für alle Beteiligten.

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