EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

0

Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Entlastung für Verbraucher: die EEG-Novelle 2022 sorgt für Veränderungen

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Gleichzeitig wird damit der Strom aus Wärmepumpen attraktiver. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Bis zum Jahr 2030 könnten zusätzlich sechs Millionen Wärmepumpen installiert werden.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Bundesverband Wärmepumpe bewertet die EEG-Novelle 2022 positiv

Mit dem Anliegen der Vergünstigung von Strom aus Wärmepumpen wendet sich der Verband schon länger an die Bundesregierung. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Ein angenehmer Nebeneffekt ist die Reduzierung des Verbrauchs von Erdgas und Heizöl, was die Erreichung der Klimaziele Deutschlands unterstützt.

Hauseigentümer stellen ihre Heizung nicht einfach so um. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Gebäudeeigentümer sehen die Installation der Wärmepumpe daher vor allem unter dem Kostenfaktor. Der Werterhalt des Gebäudes fließt direkt an zweiter Stelle in das Kalkül ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Kritiker stellen sich die Frage: ‚Bringt die EEG-Novelle Stromkunden mehr Geld in die Taschen der Verbraucher?‘ Ob die Abschaffung der EEG-Umlage zu einem harmonischen Verhältnis der Kosten von Strom, Heizöl und Erdgas führen wird, bleibt mehr als offen. Daher sollte geprüft werden, ob der Strompreis noch weitere Bestandteile bietet, die korrigiert werden können. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. So soll insbesondere die Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum gekürzt werden.

Verbraucher schnell entlasten: durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Mit der Anpassung der Mehrwertsteuer will man gleichzeitig der Energiearmut begegnen.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Und weil so die Balance zwischen Einspeisung und Verbrauch bei erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Dafür sorgt der Vergütungsanreiz. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Im Jahr 2014 wurde bei etwa 350.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Oft können die Rechnungen der Versorger nicht mehr bezahlt werden. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Deutschland liegt bei den Preisen für den Haushaltsstrom deutlich über dem EU-Durchschnitt: 50 Prozent! Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

Lassen Sie eine Antwort hier