Anbieter dürfen bei Auszahlung keine hohen Kosten erheben

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil eine Klausel, die von Sparkassen in Riester-Verträgen verwendet wurde, für unwirksam erklärt. Diese Klausel betrifft die Vereinbarung einer Leibrente und die möglicherweise damit verbundenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten. Der Vorsitzende Richter betonte, dass diese Klausel für den durchschnittlichen Verbraucher nicht klar und verständlich ist. Es ist wichtig, dass betroffene Riester-Sparer über die möglichen Kosten informiert sind, um eine transparente finanzielle Planung zu ermöglichen.

Keine versteckten Kosten: BGH-Urteil für Riester-Kunden

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte für Kunden, die einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen haben, positive Auswirkungen haben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, da sie ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendet haben. Laut der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen nun in solchen Fällen keine Gebühren mehr erheben. Kunden, die sich noch in der Ansparphase befinden, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten. Geldinstitute dürfen solange keine Kosten verlangen, solange diese nicht transparent ausgewiesen werden.

BGH-Urteil: Klauseln betreffen auch Kunden anderer Institute

Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg könnten Hunderttausende Kunden anderer Institute von ähnlichen Klauseln betroffen sein. Die bisherigen Urteile der Oberlandesgerichte waren uneinheitlich. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre eigenen Verträge. Vor dem BGH argumentierte ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach, dass es sich bei der Klausel lediglich um einen allgemeinen Hinweis handle und keine rechtsverbindliche Vertragsbedingung darstelle.

Riester-Rente: Verbraucherzentrale kritisiert Kosten bei Auszahlung

Die Riester-Rente steht seit langem in der Kritik, da hohe Gebühren und niedrige Zinsen die Rendite beeinträchtigen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelte bereits im April die Kosten, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben. Das Hauptziel der Riester-Rente ist es, Menschen dabei zu unterstützen, Geld für ihre Altersvorsorge anzusparen, indem staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gibt es knapp 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit inaktiv sind und nicht bespart werden.

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