Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

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Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Jede Kilowattstunde Strom wird damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent günstiger. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Mit der Maßnahme sollen Stromkunden kurzfristig entlastet werden. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Von der Bundesregierung liegt bereits der Gesetzesentwurf vor. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.

Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Was wir uns von der EEG-Novelle erwarten dürfen

Mit der EEG 2023 sollen bereits bis 2035 erneuerbare Energien die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Dies soll durch eine Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibemengen für Solar- und Windenergieanlagen möglich werden. Man beendet nun die EEG-Förderung sowie Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche.

Die Novelle sieht zudem vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt und für die öffentliche Sicherheit von größter Bedeutung ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Bioenergie soll systemdienlich ausgespielt werden und einen größeren Beitrag zur gesicherten Stromversorgung der Bevölkerung leisten können.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Bereits für 2022 ist der Erlass der zugehörigen Verordnung vorgesehen.

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

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