Im Rahmen der landesweiten Frühjahrsaktion werden zwischen dem 23. Februar und 22. März Straßenkatzen in Schleswig-Holstein in ausgewählten Kommunen kostenlos kastriert, mit einem Mikrochip versehen und im FINDEFIX-Register vermerkt. Die Gesamtkosten in Höhe von 20.000 Euro tragen der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein. Ziel ist eine nachhaltige Populationskontrolle, die Verhinderung ungewollter Würfe und die Entlastung örtlicher Tierheime. Eine verbindliche Kastrationspflicht geplant.
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Ehrenamtliche kastrieren mikrochippen und registrieren Straßenkatzen kostenfrei in Schleswig-Holstein
Zwischen dem 23. Februar und 22. März bietet Schleswig-Holstein in ausgewählten Kommunen eine kostenfreie Kastration von aufgegriffenen Straßenkatzen an. Nach der chirurgischen Behandlung werden die Tiere mit einem Mikrochip versehen und in FINDEFIX eingetragen. Anschließend erfolgt die Rückführung an den ursprünglichen Fundort unter behutsamer Betreuung. Diese Maßnahme dient dazu, unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden, das Wohlbefinden der Katzen zu steigern und ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. So wird das Ökosystem gefördert.
Frühjahrsaktion verhindert erfolgreich Teufelskreis der Katzenvermehrung durch konsequente Kastrationen
Während der vergangenen zwölf Monate konnten über 3.600 herrenlose Katzen eingefangen, sterilisiert, mit Mikrochip versehen und registriert werden. Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzbund-Landesverbands in Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt das beachtliche Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer und betont: „Wir sind entschlossen, auch weiterhin eine große Zahl von Katzen zu versorgen.“ Präsident Thomas Schröder unterstreicht, dass nur durch gezielte Kastrationsmaßnahmen eine dauerhaft wirksame Eindämmung der Population erreicht wird.
Die beabsichtigte landesweite Katzenschutzverordnung führt eine flächendeckende Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen ein, um unkontrollierte Populationsexplosionen extrem einzudämmen und die Belastung von Tierheimen zu reduzieren. Zusätzlich wird eine verbindliche Kennzeichnung mittels Mikrochip vorgeschrieben, um die Identifikation zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten klar zuordnen zu können. Eine zentrale Registrierung innerhalb einer behördlichen Datenbank soll lückenlose Bestandsaufnahmen gewährleisten und tierschutzrechtliche Kontrollen effektiv unterstützen. Diese Regelung fördert nachhaltige Tierhaltungspraktiken stärkt das Bewusstsein für artgerechten Katzenschutz.
Der Entwurf der geplanten Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein ist landesweit und basiert auf der erfolgreichen Kastrationshistorie mit rund 32.000 behandelten Straßenkatzen. Vorgesehen sind eine flächendeckende obligatorische Kastration freilaufender Katzen, die Kennzeichnung per Mikrochip sowie die darauffolgende Registrierung in FINDEFIX. Bis Ende des zweiten Quartals soll die Verordnung in Kraft treten. Ellen Kloth betont, dass diese Regeln in Kombination mit der Frühjahrsaktion das Potenzial haben, das Katzenleid effektiv und nachhaltig zu mindern.
Land stellt 110.000 Euro bereit zur Förderung von Katzenkastrationsprogrammen
Ein Gemeinschaftsbeitrag von 130.000 Euro kommt durch die Beteiligung des Deutschen Tierschutzbundes und seines Landesverbands Schleswig-Holstein, die jeweils zehntausend Euro bereitstellen, sowie des Landes Schleswig-Holstein zustande, das 110.000 Euro zur Verfügung stellt. Die Bastet Stiftung ergänzt die Fördermittel mit Spenden. Die beteiligten Kommunen tragen fünfzig Prozent der Operationskosten. Zusätzlich verzichten die Tierärzte pro Kastration auf ein Honorar in Höhe von 30 Euro, wodurch die finanziellen Lasten der Tierheime effektiv nachhaltig gemindert werden.
Gefangene Katzen kastriert, registriert und am Fundort wieder ausgesetzt
Freiwillige Helfer und Tierheime in beteiligten Gemeinden können verwilderte Katzen zur Aktion anmelden. Anschließend werden die Tiere tierärztlich versorgt, kastriert und mit einem Mikrochip versehen. Die Registrierung in FINDEFIX ermöglicht eine lückenlose Dokumentation jedes Einzelfalls. Nach einer notwendigen Regenerationsphase werden die Katzen behutsam an ihren ursprünglichen Fangorten rückgeführt. Dieser ganzheitliche Prozess fördert eine kontrollierte Bestandsregulierung und beugt einer Überfüllung von Tierheimen vor, indem Wildkatzenpopulationen langfristig stabilisiert werden. Kollaborativ unterstützt Kommunen.
Kastrationspflicht und Kennzeichnungspflicht geplant bald für Freigängerkatzen in Schleswig-Holstein
Im Rahmen der kommenden Frühjahrsaktion erhalten Straßenkatzen in Schleswig-Holstein kostenfreie Kastrationen sowie Mikrochip-Kennzeichnungen und Registrierungen, um unkontrolliertes Nachwachsen zu verhindern. Parallel dazu soll eine Katzenschutzverordnung eingeführt werden, die eine Kastrationspflicht und Kennzeichnungsvorgaben gesetzlich verankert. Dieses Gesamtkonzept verringert das Leid betroffener Tiere und entlastet Tierheime. Dank kooperativer Finanzierung zwischen Land, Verbänden und Kommunen sowie freiwilligem Einsatz werden nachhaltige Verbesserungen der Tierhaltung und artgerechte Lebensräume gewährleistet. Zielgerichtete Programmsteuerung und transparente Dokumentation sichern.

