Die EU-Kommission meldet im Safety Gate Report 2025 insgesamt 4.671 Warnungen vor unsicheren Non-Food-Artikeln, ein Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und neuer Rekordwert. Insbesondere Kosmetikprodukte (36 Prozent) und Spielzeug (16 Prozent) stehen im Fokus. Johannes Kröhnert vom TÜV-Verband fordert deshalb verstärkte Kontrollen und eine digital vernetzte Marktüberwachung, vor allem bei Importen über Online-Plattformen, um potenzielle Gefahren und die hohe Dunkelziffer unsicherer Waren besser zu erfassen.
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CE-Kennzeichnung bietet nur bedingtes Vertrauen für Verbraucher im Binnenmarkt
Im Safety Gate Report 2025, der heute von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, sind 4.671 Warnungen zu unsicheren Non-Food-Produkten verzeichnet. Dies bedeutet einen Anstieg um 13 Prozent im Jahresvergleich. Insgesamt lösten diese Meldungen 5.794 Maßnahmen aus, darunter das Entfernen unsicherer Online-Angebote, behördliche Marktrücknahmen und verpflichtende Produktrückrufe. Safety Gate versetzt europäische Behörden in die Lage, drohende Gesundheits- und Sicherheitsrisiken unmittelbar zu erkennen und Verbraucher schnell und effektiv zu schützen dauerhaft koordiniert umfasst.
Verletzungsgefahr macht vierzehn Prozent aller gemeldeten Produktrisiken in Europa
Statistische Erhebungen führen 36 Prozent aller Warnmeldungen auf kosmetische Produkte zurück, gefolgt von Spielzeug mit 16 Prozent. Elektrische Geräte und Ausrüstungen machen elf Prozent aus. Chemische Substanzen werden in 53 Prozent der Fälle als Risikofaktor identifiziert. Verletzungsgefahren belaufen sich auf 14 Prozent der Meldungen, Erstickungsgefahr auf neun Prozent. Diese Ergebnisse verdeutlichen den hohen Handlungsbedarf bei Produktsicherheit und erfordern schnelle Verbesserung der Kontrollmechanismen zur Gewährleistung gleichbleibender Qualitätsstandards in allen betroffenen Produktsegmenten.
Unzureichende Kontrollen lassen gefährliche Spielwaren ungehindert auf Markt gelangen
Spielzeugartikel müssen in der EU umfangreiche Sicherheitsprüfungen durchlaufen, da Kinder mit ihnen nuckeln, riechen und unbeaufsichtigt spielen können. Lose Teile, scharfe Kanten oder Spitzen bergen potenzielle Erstickungs- und Schnittverletzungsgefahren. Eltern gehen davon aus, dass alle auf dem EU-Markt zugelassenen Spielsachen unbedenklich und normgerecht sind. Der jüngste Safety Gate Report verdeutlicht jedoch, dass etliche Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen und somit ein nicht zu vernachlässigendes Risiko darstellen.
Importhändler umgehen Kontrollen für Kosmetik und Spielzeug mit Leichtigkeit
Die wachsende Nutzung globaler Online-Marktplätze beschleunigt problematische Produktimporte, weil Händler EU-Regeln leichter umgehen. Kosmetika mit nicht deklarierten allergieauslösenden Substanzen sowie kinderspielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen werden häufig ohne echte Konformitätsprüfung angeboten. Verbraucher sehen im Shop meist nur Fotos, Beschreibungen und gefälschte Zertifikate, können aber die tatsächliche Sicherheit nicht beurteilen. Dies erhöht das Risiko gesundheitlicher Schäden und sorgt für eine größere Verbreitung unsicherer Waren im Binnenmarkt.
Unzureichende Kontrollen: Herstellerbetreuung durch CE-Kennzeichnung bleibt formalistisch und lückenhaft
Zur Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards müssen Hersteller und Importeure eine Konformitätserklärung bereitstellen und das CE-Zeichen anbringen. Eine verpflichtende Fremdprüfung existiert jedoch nicht in allen Fällen, sodass primär formelle Behördenkontrollen durchgeführt werden. Verbraucher haben daher nur limitiertes Vertrauen in die Kennzeichnung, da keine vorherige unabhängige Prüfung garantiert wird. Als Folge erreichen mitunter gefährliche oder fehlerhafte Produkte unbemerkt den Markt und werden meist erst durch zufällige Stichproben sichtbar. Verbesserte Kontrollen mindern oft Risiken.
EU-Mindestanforderungen: Herstellerdokumentation und behördliche Prüfungen sichern effektiv regelkonforme Produktsicherheit
EU-weit setzen die Spielzeugrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie verbindliche Anforderungen an Sicherheit und Konformität. Hersteller müssen Funktionsprüfungen, elektrische Sicherheitstests und Materialanalysen dokumentieren. Eine CE-Erklärung und technische Dokumentationsmappen sind Pflicht. Behörden führen systematische und stichprobenartige Marktinspektionen durch. Doch mangels ausreichender Prüfkapazitäten sowie Personalengpässen können nicht alle Produkte geprüft werden, sodass fehlerhafte oder gefährliche Waren unter Umständen unbemerkt in den Vertrieb gelangen. Eine Erhöhung der Prüfintervalle wäre wesentlich für Verbraucherschutz.
TÜV-Verband plädiert für EU-weite digitale strikte Kontrolle gefährlicher Online-Importe
Johannes Kröhnert als Sprecher des TÜV-Verbands fordert eine enge digitale Zusammenarbeit von Marktaufsehern und Zollbehörden, um Sicherheitslücken bei Warenimporten zu minimieren. Über ein zentrales EU-Datennetz sollen Informationen über die Einfuhr von Spielzeug und Kosmetik erfasst und automatisiert ausgewertet werden. Einheitliche Prüfkriterien und schnelle Meldeprozesse tragen zu einem konsistenten Verbraucher- und Gesundheitsschutz bei und verhindern gleichzeitig unlauteren Wettbewerb durch nicht konforme Produkte. Audits und Analyseprozesse sollen Verantwortliche unterstützen schnelle Reaktionszeiten bei Verstößen gewährleisten.
TÜV-Verband fordert EU-weite Standards für digitale Marktüberwachung gefährlicher Konsumgüter
Durch den Einsatz digitaler Prüf- und Meldetools, Blockchain-basierter Dokumentationsketten und Cloud-Analytics wird die Marktüberwachung von Kosmetika und Spielzeug im EU-Binnenmarkt effektiver. Gefährliche Produkte lassen sich über eindeutige Transaktionsdaten, automatisierte Compliance-Checks und interoperable Datenbanken schneller erkennen und sperren. Die Transparenz erhöht das Vertrauen der Endnutzer und unterstützt seriöse Hersteller. Der TÜV-Verband liefert umfassende technische Leitlinien für die Implementierung einer robusten, digitalen Infrastruktur und fördert so ein hohes Sicherheitsniveau kontinuierlich optimiert.

