Bei der 96. JuMiKo in Bayern haben Bundes- und Landesrechtsanwaltskammern gemeinsam die mögliche Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisiert. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer, da sie primär ökonomisch motiviert sind, ihre Deckungspolitik über mandantenorientierte Beratung stellen. Ein derartiges Modell führe zu Interessenkonflikten und unbegründeten Ablehnungen von Kostenübernahmen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher ohne effektive Rechtsmittel dastehen. Diese Umstände untergraben das Mandantenvertrauen und gefährden elementare Verbraucherschutzrechte.
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Scharfe Kritik an bayerischem RDG-Vorstoß von Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern
Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern gab die Bundesrechtsanwaltskammer am 6. November 2025 eine kritische Stellungnahme zum vorgelegten RDG-Änderungsentwurf ab. Sie argumentiert, dass gewinnorientierte Versicherer mangels berufsrechtlicher Bindung die Mandanteninteressen nicht in den Mittelpunkt stellen und somit die Beratung unabhängiger Anwältinnen und Anwälte nicht ersetzen können. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene, um Berufsautonomie und Verbraucherschutz zu sichern.
Eigenständige Rechtsdienste durch Versicherer verstärken systematisch strukturell Interessenkonflikte erheblich
Rechtsschutzversicherer orientieren ihr Geschäftsmodell an Kosteneinsparungen und Gewinnsteigerung, was nicht mit den Grundsätzen einer mandantenorientierten Rechtsberatung übereinstimmt. Wenn Versicherungen selbst Rechtsdienstleistungen erbringen, entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte. Betroffene Verbraucher können diese Zielkonflikte nicht erfassen, da Versicherer nicht zur Offenlegung ökonomischer Interessen verpflichtet sind. Darüber hinaus fehlen externe Prüf- oder Aufsichtsinstanzen, um willkürliche Kostenentscheidungen zu verhindern und den Schutz der Mandanten zu garantieren.
Deckungslücken und Kostenverweigerung durch Versicherer erst durch Anwalt aufgedeckt
Anwaltskanzleien melden regelmäßig, dass Rechtsschutzversicherer zugesagte Deckungszusage entweder zurückziehen oder erst nach intensiver Prüfung gewähren, wodurch Mandantinnen und Mandanten anfänglich ohne rechtliche Absicherung dastehen. Erst durch konsequente anwaltliche Initiative und gerichtliche Klage lassen sich die vertraglich vereinbarten Kostenübernahmen realisieren. Würden Versicherungsunternehmen eigenverantwortlich Rechtsberatung durchführen, entstünden erhebliche Lücken im Mandantenschutz, da unabhängige Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten gegen Leistungsverweigerung fehlten insbesondere bei streitigen Deckungsfragen mit hohen Schadensbeträgen sowie komplexen Rechtsfragen aus Verwaltungsrecht konfrontiert.
Juristische Unabhängigkeit gesichert durch Berufsregeln, Bayerns Plan missachtet Prinzip
Mit dem Vorhaben in Bayern würden die berufsrechtlichen Sicherungsmechanismen entfallen, die garantieren, dass Anwältinnen und Anwälte unabhängig und neutral beraten. Standesrecht und Haftungsvorschriften sind bindende Rahmenbedingungen, die ökonomische Eigeninteressen zurückweisen und Mandanteninteressen in den Mittelpunkt rücken. Wird diese Grundlage beseitigt, drohen Interessenkonflikte und der Verlust an Beratungsqualität. Verbraucher verlieren effektiven Schutz gegen willkürliche Kostenverweigerungen. Nur das bestehende Berufsrecht gewährleistet eine professionelle, objektive und vertrauenswürdige Rechtsberatung.
Bayerischer Vorstoß ignoriert Grundlagen berufsrechtlich geregelter Unabhängigkeit und Neutralität
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels kritisiert entschieden die bayerische Gesetzesinitiative zur Lockerung des RDG. Er sieht darin ein Geschenk an Rechtsschutzversicherer auf Kosten von Mandantinnen und Mandanten und bezeichnet die vorgesehene organisatorische Trennung als wirkungslos. Versicherer behielten ihre Profitmaximierungspolitik bei und setzten wirtschaftliche Interessen über den Mandantenschutz. Das Ergebnis sei eine faktische Aushöhlung der neutralen und unabhängigen Rechtsberatung in Deutschland.
Berufsregeln garantieren Neutralität und verhindern Interessenkonflikte bei effektiver Rechtsberatung
Der einhellige Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern verhindert die Einflussnahme profitorientierter Versicherer auf die Rechtsberatung und sichert die Unabhängigkeit des Berufsstands. Mandantinnen und Mandanten genießen effiziente, transparente Abläufe und uneingeschränkte fachliche Neutralität. Vorab geschaltete Kontrollmechanismen schützen vor willkürlicher Verweigerung der Kostenübernahme. Berufsethische Vorgaben sichern dauerhaft höchstes Qualitätsniveau und garantieren Verbraucherschutz. Dieses zielgerichtete Zusammenspiel der Standesvertretungen stärkt langfristig das Vertrauen in eine faire und unabhängige anwaltliche Betreuung.

