Wahlfreiheit bei Buchungen im Internet
Der Kunde ist König - gut, dass auch das Berliner Kammergericht diesen Leitsatz verfolgt und dem Bundesverband Verbraucherzentrale bei seiner Klage gegen Ryanair Recht gibt. Verbraucher müssen künftig wählen können, ob sie mit Kreditkarten oder mit anderen kostenfreien Zahlungsverfahren zahlen. Ein erster Schritt hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im Flugverkehr ist gemacht, andere müssen folgen.
Grund für die Klage ist die bisherige Praxis von Ryanair, seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von 4 Euro pro Fluggast und einfachem Flug abzuziehen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Dabei hatte der Kunde aber keine Wahlmöglichkeit, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. "Kostenlos" ist nur die Zahlung mit einer seltenen Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.
Diese Praxis ist unseriös und kundenunfreundlich. Service muss selbstverständlich sein - ein bargeldloser Zahlungsverkehr ist im eigenen Interesse der Fluggesellschaften. Sie täten deshalb gut daran, ihre Preispolitik zu überdenken - Werbung für ein kundenfreundlicheres Unternehmen gibt es dann inklusive. Billigflieger, die mit Flugpreisen werben, bei denen der Verbraucher am Ende für Gepäckausgabe, Toilettennutzung, Sitzplätze, Ticketzahlung und Check-in extra zahlen muss, schrecken Verbraucher dagegen ab. Wer bucht, sollte direkt erkennen können, was er zahlen muss. Dies sieht auch die Richtlinie der Europäischen Union vor.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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