Verbraucherinteressen im Internet geschützt

17.11.2009 | Berlin
BVL ist erfolgreich gegen rechtswidrige Angebote von Mobilfunkanwendungen vorgegangen

Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen bei Mobilfunkanwendungen im Internet durchgesetzt. Alle in einer Untersuchung beanstandeten Internetseiten wurden korrigiert.

Im Juni 2008 überprüften alle europäischen Behörden, die für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, die Angebote von so genannten Content Services für den Mobilfunkbereich im Internet wie Klingeltöne, Logos und Spiele. Die als "Sweep" bezeichnete grenzüberschreitende Aktion wurde von der Europäischen Kommission koordiniert.

In Deutschland hat das BVL diese Aktion durchgeführt - in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherverbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Die Ermittlungen ergaben bei 20 der insgesamt 30 untersuchten Seiten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße.

Inzwischen sind alle Webseiten, auf denen sich die Verstöße bestätigt haben, von den Anbietern korrigiert worden. Die Phase der Rechtsdurchsetzung konnte so erfolgreich abgeschlossen werden. Dafür haben die beteiligten Verbände in Abstimmung mit dem BVL die deutschen Anbieter abgemahnt und eine Änderung der Webseiten in Einklang mit den Verbraucherinteressen sowie entsprechende Unterlassungserklärungen erwirkt. Das BVL hat überdies in einem europäischen Netzwerk gemeinsam mit seinen Partnerbehörden im EU-Ausland die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch die grenzüberschreitend tätigen Anbieter durchgesetzt und eine rechtskonforme Umgestaltung ihrer Webseiten erreicht.

So müssen unter anderem Preis und Leistungsmerkmale der angebotenen Dienste klar und deutlich angegeben werden. Insbesondere dürfen Anwendungen nicht als kostenfrei beworben werden, wenn versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Außerdem hat das BVL durchgesetzt, dass über die Identität und Kontaktdaten der Anbieter informiert wird, und dass die Vertragsbedingungen leicht auffindbar, verständlich und in deutscher Sprache für die Verbraucher zur Verfügung stehen.

Mit dieser Aktion hat das BVL einen bedeutenden Beitrag geleistet, um Verbraucher, vor allem Kinder und Jugendliche, im Bereich der Mobilfunkanwendungen im Internet vor unseriösen Angeboten zu schützen, die gegen die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen verstoßen.

Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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