Mehr Netto vom Brutto - Werbeargument für Finanzbranche

29.01.2010 | Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht alle Angebote sinnvoll

Wer auf seinen Lohnzettel vom Januar schaut, wird feststellen, dass vom Monatseinkommen ein höherer Nettobetrag zur Verfügung steht. Dank des seit 01.01.2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetzes werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett steuerfrei gestellt, soweit sie einen gesetzlichen Grundschutz nicht überschreiten. Versicherer, Kreditinstitute und Vermittler haben diese neuen Regelungen als Werbeargument für sich entdeckt. "Verbraucher sollten jetzt aufpassen, dass sie den kleinen Mehrbetrag, den sie nun in der Geldbörse haben, nicht in unnötige Finanzprodukte stecken", rät Kay Görner, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Für viele Verbraucher sei es sinnvoll, mit dem Geld Schulden zu tilgen oder kleine Rücklagen für Notsituationen zu bilden.

Insbesondere die Versicherungswirtschaft möchte die Verbraucher animieren, die wenigen Euro mehr, gleich wieder in ihre Produkte zu stecken. Für die Allianz Versicherung AG (München) beispielsweise steht dabei der Vertrieb von Unfallversicherungen im Vordergrund. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (Altenstadt) rät dagegen zum Beispiel zum Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung. "Doch Vorsicht, nicht alles, was durch Worte glänzt, ist auch wirklich Gold wert", warnt Görner.

Sinnvoller als eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. "Von Unfallversicherungen mit

Prämienrückgewähr - wie sie die Allianz empfiehlt - halten wir wenig", sagt Görner. "Der Versicherungsschutz ist bei diesem Produkt im Regelfall nicht ausreichend und die Verzinsung des Sparanteils eher schlecht."

Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist zunächst zwischen den unterschiedlichen Varianten zu unterscheiden." Aus unserer Sicht ist für Verbraucher am ehesten die Pflegetagegeldversicherung sinnvoll", sagt Görner. Im Weiteren kommt es dann auf die Auswahl eines günstigen Tarifs an. Ein solcher sollte zum Beispiel schon möglichst hohe Leistungen bei Pflegestufe 1 erbringen.

Viele Verbraucher kommen jedoch jeweils zum Monatsende an ihr finanzielles Limit. Nicht selten müssen sie ihr Konto überziehen, um Rechnungen zu begleichen. Hier ist es wirtschaftlich sinnvoller, das Mehr an Netto zur Vermeidung einer Kontoüberziehung bzw. zur Schuldentilgung einzusetzen. Ein zweiter Schritt wäre anschließend, eine kleine finanzielle Rücklage zu bilden, etwa auf einem Tagegeldkonto.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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