Kostenfallen: Was drin ist, muss draufstehen

19.05.2010 | Berlin
Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 entschieden.

Im konkreten Fall bot 1&1 Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat. Der vzbv vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewährt. Vielmehr diene er ihm eine Art Probeabonnement an. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen.

Angebote sind irreführend

Eine ähnliche Masche hatte das Gericht bereits in früheren Verfahren gegen web.de untersagt, das wie 1&1 zum Unternehmen United Internet gehört. In beiden Fällen bewerteten die Richter das Angebot als irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist. "Wenn man das so machen kann, dann sollte man es auch tun" erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung gegen 1&1.

Online-Umfrage zu Werbung im Internet

Werbung ist auch ein aktuelles Thema des vzbv-Projektes "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit Werbung im Internet umgehen, soll eine kurze Online-Umfrage ermitteln. "Uns interessiert, was Internetnutzer nervt und möglicherweise auch beim Surfen behindert", erklärt Projektkoordinatorin Carola Elbrecht.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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