Informationen mangelhaft, teuer und zu spät

14.12.2009 | Leipzig
Verbraucherzentrale Sachsen nutzte Verbraucherinformationsgesetz mit enttäuschendem Ergebnis/ Auskunft zu Schinkenimitaten für knapp 1.000 Euro nach rund 16 Monaten

Das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz sollte dafür sorgen, dass beispielsweise "schwarzen Schafen" in der Lebensmittelbranche durch öffentliche Namensnennung das Handwerk gelegt wird. Voller Zuversicht stellte deshalb die Verbraucherzentrale Sachsen im Juli 2008 bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen einen Antrag auf Auskunft zu irreführend gekennzeichneten Schinkenimitaten. Neben verschiedenen Parametern wie Fremdwasser- und Fleischanteilen, anhand derer sich Schinkenimitate identifizieren lassen, sollten natürlich auch die Namen der Anbieter in Erfahrung gebracht werden, die diese Produkte den Verbrauchern unter irreführender Kennzeichnung offerieren.

Wer so genannten Schinken mit Fleischanteilen von weniger als 50 bis 80 % und Fremdwasseranteilen von bis zu 40 % anbietet, verschafft sich illegal Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Verbraucher. "Wir wollen, dass das Übel auch beim Namen genannt wird", fordert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wenn freier Zugang zu solchen Informationen besteht, werden zugleich Sicherheit und Qualität der Lebensmittel verbessert und es wird für faire Marktbedingungen gesorgt", so Wiesemann. Dass dies möglich ist, beweist seit März 2009 die Lebensmittelüberwachung in Berlin-Pankow. Dort werden die Namen von Geschäften, Kneipen und Lokalen veröffentlicht, in denen nicht sauber mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Im November 2009 erhielt die Verbraucherzentrale Sachsen endlich Antwort auf ihre Fragen. Doch was lange währt, wird nicht unbedingt gut, denn die Namen der Anbieter wurden nicht genannt. Übermittelt wurde demgegenüber eine Übersicht von sehr geringem Nutzen. Eine Bewertung, wer bzw. welche Produkte besonders stark von der Norm abweichen ist mit dieser Liste nicht möglich. Rätselhaft bleibt, warum das Verfahren so lange gedauert hat, wenn die Namen der Anbieter und der Hersteller der Produkte nicht genannt werden. Die der Verbraucherzentrale Sachsen übermittelten Daten sind weder personenbezogen noch handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, die ein längeres Verfahren rechtfertigen würden.

Dafür wurde eine saftige Kostennote für diese Auskunft in Höhe von knapp 1.000 Euro übermittelt. "Der Zugang zu solchen Informationen muss nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen aber kostenlos sein", fordert Wiesemann. Wer Lebensmittel irreführend kennzeichnet, verstößt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass Auskünfte über Verstöße gebührenfrei zu erteilen sind. Doch die Behörde sieht das anders. Ihrer Auffassung nach verfügt sie nur über Daten zu Beanstandungen, nicht aber über Daten zu Verstößen. Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft, diese Streitfrage gerichtlich klären zu lassen.

"Der Zugang zu Informationen nach dem derzeit geltenden Verbraucherinformationsgesetz ist für den Einzelnen leider finanziell unkalkulierbar und der lange Zeitraum vom Antrag bis zur Auskunft unzumutbar", resümiert Wiesemann. "Dem Leitbild des mündigen und informierten Verbrauchers, der mittels zugänglicher Informationen bewusste Kaufentscheidungen trifft, wird durch das praktische Behördenhandeln die Grundlage entzogen und im Ergebnis werden "schwarze Schafe" geschützt. Die Reformierung des Gesetzes, wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorgesehen, tut dringend Not."

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen

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