Elterngeld beträgt im Schnitt 699 Euro im Monat

10.06.2010 | Wiesbaden
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Eltern, die den Elterngeldbezug im ersten Quartal 2010 beendeten, im bundesweiten Durchschnitt Anspruch auf 699 Euro Elterngeld für den ersten Bezugsmonat. Bei Vätern lag der Elterngeldanspruch durchschnittlich bei 967 Euro, Mütter hatten im Schnitt Anspruch auf 632 Euro.

In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund acht von zehn Vätern (81%) und knapp sechs von zehn Müttern (58%) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag bei erwerbstätigen Vätern im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 114 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 855 Euro. Bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Müttern wird das Mutterschaftsgeld (in der Regel in den ersten beiden Monaten nach der Geburt gezahlt) auf den Elterngeldanspruch angerechnet.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern erhalten je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 329 Euro.

Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der im ersten Quartal 2010 zur Statistik gemeldeten beendeten Elterngeldbezüge errechnet. Im ersten Quartal 2010 haben bundesweit mehr als 151 000 Mütter und knapp 38 000 Väter den Bezug von Elterngeld beendet. Der Väteranteil an den beendeten Leistungsbezügen lag damit bei rund 20%.

Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt

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