BITKOM fordert Überprüfung des Abmahn-Rechts im Web
"Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten", kritisiert Scheer.
Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. "Die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung sollten gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen", fordert Scheer. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. In der Arbeitsgruppe ist auch der BITKOM vertreten.
Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Der BITKOM empfiehlt Anbietern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung: gesetze-im-internet.de/bgb-infov/BJNR034200002.html#BJNR034200002BJNG000601377. Nur mit der aktuellen Fassung vom 4. August 2009 können sich Shop-Betreiber wirksam vor Abmahnungen schützen.
Am 11. Juni tritt eine nochmals aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind einsehbar unter: bmj.bund.de/files/-/3841/gesetz_verbraucherkreditrichtlinie_bundesgesetzblatt.pdf.
Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden.
2010 werden in Deutschland laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums 816 Milliarden Euro mit E-Commerce umgesetzt werden.
Quelle: Pressemeldung BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.
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