Aigner: Kundendatenschutz wird verbessert

10.12.2008 | Berlin
"Ich begrüße die umfangreichen Verbesserungen des Verbraucherdatenschutzes ausdrücklich", sagte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute in Berlin.

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz beschlossen. "Die Veröffentlichungen der letzten Monate zum Datenhandel und zu Datenpannen haben gezeigt, dass die Verbraucher dringend besser vor einer ungewollten Weitergabe und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt werden müssen", so die Bundesverbraucherschutzministerin.

Schon vor den Datenschutzskandalen dieses Sommers hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geprüft, wie der Schutz der Verbraucherdaten verbessert werden kann. Mehrere Vorschläge des BMELV werden nun umgesetzt:

* Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen durch aktives Ankreuzen oder eine andere eindeutige Handlung.

* Gesetzliches Koppelungsverbot, nach dem ein Vertrag nicht mehr von einer Einwilligung in die Datennutzung abhängig gemacht werden darf, wenn "ein Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist".

* Erweiterung der Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht und Erhöhung der Bußgeldrahmen. Unter anderem kann künftig ein Bußgeld verhängt werden, wenn bei der Auftragsdatenverwaltung die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten nicht festgelegt oder wenn Daten unzulässig zu Zwecken der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung genutzt werden.

* Schaffung der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung, indem das Bußgeld den Gewinn übersteigen soll und der Bußgeldrahmen gegebenenfalls hierzu auch überschritten werden kann.

* Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch einen verbesserten Kündigungsschutz.

* Informationspflicht bei Datenschutzpannen: Informationspflicht gegenüber Behörden und den Betroffenen, wenn näher bezeichnete besonders sensible Daten (unter anderem Gesundheitsdaten, Kontodaten, Telekommunikationsdaten) unberechtigt übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten zur Kenntnis gelangt sind, sofern schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen.

* Schaffung eines Datenschutzauditgesetzes für ein Datenschutzgütesiegel für Unternehmen.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist bereits die zweite wesentliche Verbesserung des Verbraucherdatenschutzes, die die Bundesregierung in diesem Jahr auf den Weg bringt: Im Juli 2008 hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet, in dem die Transparenz von Scoringverfahren und die Rechte der Verbraucher gegenüber Auskunfteien, Banken und Unternehmen deutlich verbessert werden.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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